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Montag, 20. Januar 2025

NCC OST - Nürnbergmesse

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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen
des 12. Nürnberger Unternehmer-Kongresses am 22. Januar 2024

(1) Die Teilnahme am 12. Nürnberger Unternehmer-Kongress am 22. Januar 2024 erfolgt ausschließlich auf Grundlage eines Vertrages, dem diese AGBs zugrunde liegen. Sie werden von dem Teilnehmer mit der Anmeldung akzeptiert.

(2) Änderungen im Programmablauf sowie der Austausch einzelner Referenten (z.B. bei Erkrankung oder sonstigen nicht vom Veranstalter zu vertretenden Ursachen) bleiben vorbehalten. Eine Verpflichtung zur Durchführung einzelner Programmpunkte besteht nicht.

(3) Die Anmeldung ist nur schriftlich an: smic! Events & Marketing GmbH, Oedenberger Straße 7, 90491 Nürnberg, per E-Mail an: nuk@smic-marketing.de, per Fax an: 0911/475 850-90, oder über das Internet (www.unternehmer-kongress.de/anmeldung.html) möglich. Die Anmeldung ist durch unsere schriftliche Bestätigung (per E-Mail oder Brief) rechtsverbindlich.

Eine Stornierung der Anmeldung/Zahlung (nur schriftlich) ist bis einschließlich 18. Januar 2024 kostenlos möglich. Die Stornierung muss schriftlich erfolgen an: smic! Events & Marketing GmbH, Oedenberger Straße 7, 90491 Nürnberg, per E-Mail an: nuk@smic-marketing.de oder per Fax an: 0911/475 850-90. 

Bei Stornierung nach dem 18. Januar 2024, Nichterscheinen oder Krankheit am 22. Januar 2024 wird die gesamte Kongressgebühr fällig. Gerne akzeptieren wir ohne zusätzliche Kosten einen Ersatzteilnehmer. Die Anmeldung des Ersatzteilnehmers muss schriftlich erfolgen an: smic! Events & Marketing GmbH, Oedenberger Straße 7, 90491 Nürnberg, per E-Mail an: nuk@smic-marketing.de oder per Fax an: 0911/475850-90. 

Der Zutritt zu der Veranstaltung ist nur mit dem zu Beginn der Veranstaltung ausgehändigten Tagungsausweis möglich.
Dieser wird am Eingang vor Ort nach Vorlage der Teilnahmebestätigung ausgehändigt.

(4) Die Teilnahmegebühr beträgt 250 Euro netto zzgl. 19 % gesetzlicher Mehrwertsteuer. Sie ist vor der Veranstaltung zu zahlen, andernfalls besteht kein Zutrittsrecht. In der Teilnahmegebühr sind enthalten: Teilnahme am Kongress, Verpflegung während des Kongresses inkl. Getränke, wie im Programm angegeben, anspruchsvolle Gesprächskreise und die Teilnahme am anschließenden 20. Neujahrsempfang der mittelständischen Wirtschaft.

Weitere Aufwendungen der Teilnehmer, insbesondere Kosten für Übernachtung und Anreise, sind nicht enthalten.

Eine teilweise oder vollständige Erstattung, wenn einzelne Leistungen nicht von dem Teilnehmer genutzt werden oder
der Teilnehmer überhaupt nicht an der Veranstaltung teilnimmt, ist ausgeschlossen. 

Ein Abbruch der Veranstaltung begründet keinen Anspruch auf Erstattung des Kartenpreises.

(5) Der Veranstalter schließt jede Haftung für sich, seine Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen aus. Von diesem Haftungsausschluss ist nicht umfasst: der Ausschluss oder die Begrenzung der Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung des Veranstalters oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Veranstalters beruhen, der Ausschluss oder die Begrenzung von sonstigen Schäden (insbesondere Sachschäden), die auf einer grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Veranstalters oder auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Veranstalters beruhen, jede andere Haftung, deren Ausschluss gesetzlich verboten ist.

(6) Die mit der Anmeldung mitgeteilten persönlichen Daten werden vom Veranstalter zur Durchführung und Abrechnung der Veranstaltung elektronisch gespeichert. Mit der Speicherung, Übermittlung und Verarbeitung der personenbezogenen Daten zu organisatorischen Zwecken sowie mit der Veröffentlichung der Daten im Teilnehmerverzeichnis erklären sich die Teilnehmer mit der Anmeldung einverstanden.

(7) Die Teilnehmer erklären sich damit einverstanden, dass während des Nürnberger Unternehmer-Kongresses mit anschließendem Neujahrsempfang der mittelständischen Wirtschaft Foto- und Filmaufnahmen angefertigt werden. Sollte einer der Teilnehmer dies ausdrücklich nicht wünschen, so muss er dies vor Veranstaltungsbeginn schriftlich erklären, andernfalls gilt sein Einverständnis. Das Bild- und Filmmaterial kann zu Marketingzwecken verwendet werden.

(8) Wenn die Veranstaltung vom Veranstalter vor Beginn abgesagt oder verkürzt wird, können die bereits bezahlten Teilnehmergebühren nicht erstattet werden. Weiter Ansprüche können gegen den Veranstalter nicht geltend gemacht werden.

(9) Soweit der Vertrag oder diese Teilnahmebedingungen Regelungslücken enthalten, gelten zur Ausfüllung dieser Lücken diejenigen rechtlich wirksamen Regelungen als vereinbart, welche die Vertragspartner nach den wirtschaftlichen Zielsetzungen des Vertrags und dem Zweck dieser Teilnahmebedingungen vereinbart hätten, wenn sie die Regelungslücke gekannt hätten.

(10) Gerichtsstand ist Nürnberg.

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